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Latenz ist nicht, sie wird hergestellt. Zur Bildpraxis im Schweizer Fernsehen

Sabine Eggmann untersucht das Kulturerbe innerhalb einer Folklore-Fernsehsendung und stößt dabei auf das latente schweizerische Selbstbild.

Sowohl Kulturerbe als auch das latent darin Aufgehobene wird in komplexen Prozessen hergestellt. Im Blick darauf, wie mittels spezifischer Bildpraktiken das schweizerische Kulturerbe innerhalb einer Folkloresendung des Schweizerischen Fernsehens Mitte der 1970er Jahre eventisiert, ironisiert und flexibilisiert wird, werden die latenten Werte und Charakteristika des schweizerischen Selbstbilds sichtbar.

Both cultural heritage and what is latently retained within it is produced in complex processes. The latent values and characteristics of the Swiss self-image become visible when we look at how Swiss cultural heritage is eventized, ironized and flexibilized by means of specific visual practices in a folklore programme on Swiss television in the mid-1970s.


„Kulturerbe ist nicht, es wird.“ So kurz der Satz, so komplex die gesellschaftliche Wirklichkeit, die die Europäische Ethnologin Regina Bendix 2007 angesprochen hat. Mit dem Satz öffnete sie den Blick der kulturanthropologischen Heritage-Forschung, die sich bereits seit einiger Zeit anhand von empirisch dichten Untersuchungen der Herstellung von Kulturerbe zuwandte und dieses Werden auch theoretisch reflektierte, für die Konstruktionsprozesse von Kulturerbe durch zahlreiche Akteur:innen. Kulturerbe in seinem Entstehen und seiner gesellschaftlichen Funktion nachzuvollziehen, heißt gleichzeitig, sich auch mit der Latenz, dem ‘Stillen’, dem Unausgesprochenen im Erbe zu beschäftigen, wie es die Workshop-Organisator:innen in ihrem Aufruf zu der Tagung „Übersehen, vergessen, stillgestellt? Zur Latenz kulturellen Erbes“ am Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) in Leipzig formuliert haben. Gilt für das Kulturerbe als wesentliches Charakteristikum sein Hergestellt-Sein, dann gilt dies gleichermaßen für die Latenz: Mit der Auszeichnung von Orten, Ereignissen oder auch spezifischen Objekten als Kulturerbe wird auch still und unausgesprochen darin Eingeschriebenes in seiner Latenz – verstanden als verborgen (zu) Bleibendes – immer wieder hergestellt. Welche Rolle diese Latenz für die gesellschaftliche Wirklichkeit und Wirksamkeit von Kulturerbe einnimmt, soll den roten Faden durch die folgenden Überlegungen und empirischen Rekonstruktionen darstellen.

„Mit em ‘Schiller’ uf em Vierwaldstättersee“

An der Auszeichnung von Orten, Ereignissen, Dingen und Handlungen als Kulturerbe sind unterschiedliche Akteur:innen beteiligt. Nicht zuletzt übernehmen Medien dabei eine wichtige Funktion. Als Instrumente der gesellschaftlichen Verständigung über die eigenen Werte und die soziale Ordnung sind sie seit langem aktiv in die Prozesse der Auszeichnung von Kulturerbe eingebunden. Das Fernsehen – v.a. in den 1960er und 70er Jahren als Leitmedium verstanden – präsentierte und stellte damit zur allgemeinen Debatte, was in einer Gesellschaft als relevant für das kollektive Selbstverständnis interpretiert wurde. Besonders volkstümlich ausgerichtete Sendungen, die hier im Zentrum stehen sollen, richteten ihr Interesse explizit auf die Vorstellung des Eigenen aus.

Entgegen ihrer soziale Einheit suggerierenden Darstellung waren sie allerdings keine Zeugnisse von Einigkeit über das Erinnerungswürdige der Schweiz, sondern Ergebnisse von Aushandlungen, was wichtig und richtig ist, was gezeigt und wie es gezeigt werden sollte. In den Verhandlungen, die fassbar werden in dem, was in Leser:innenbriefen und Zeitungsberichten gelobt, aber auch kritisiert wurde, zeigt sich nicht nur das über die mediale Bildauswahl Ausgezeichnete – das schweizerische Kulturerbe –, sondern auch das, was unausgesprochen darin eingelagert war, was in die Latenz verschoben wurde.

Mein Blick führt nun in die 1970er Jahre; zurück zu einer volkstümlichen Sendung, die das Schweizer Fernsehen (SRF) damals für ein zahlenmäßig und demografisch breites Publikum konzipiert, gedreht und ausgestrahlt hat: Die Sendung „Für Stadt und Land: Mit em ‘Schiller’ uf em Vierwaldstättersee“. Für sie wurde ein auf dem in der Zentralschweiz gelegenen Vierwaldstättersee fahrendes Dampfschiff zum Dreh- und Produktionsstudio umgebaut. Ausgestrahlt wurde die Sendung am Samstagabend, den 11. Oktober 1975, zur damaligen „Prime Time“. Mit „1’211’000 Zuschauer[:innen]“ erreichte sie eine Einschaltquote von gut 30 Prozent; das Publikum hielt sich dabei während 83 Minuten konstant auf gleichem Niveau (Unternehmensarchiv SRF).

Interessant an dieser Sendung ist die Empörung, die sie entfacht hat. Verschiedenste Zuschriften, die die Sendung als Skandal deklarierten, machen die Aushandlung dessen sichtbar, was und wie etwas als schweizerisches Kulturerbe hergestellt (bzw. bestätigt) werden durfte. Methodisch möchte ich die Kritik im Folgenden als Ausschließungen verstehen, die sozusagen ex negativo zu profilieren versuchten, was als Repräsentation des Eigenen gelten durfte. Ich möchte also herausarbeiten, wie Präsenz und Latenz schweizerischen Kulturerbes am TV-Bildschirm produziert wurde.

Wasserskifahrer. In: „Für Stadt und Land: Mit em ‘Schiller’ uf em Vierwaldstättersee“, 11.10.1975, Copyright: SRF

1. Ausschließung: Eventisierung

Die Sendung, die sich während der ganzen Laufzeit auf dem Vierwaldstättersee abspielt, nutzt den See als Bühne für vielfältige Auftritte: vom verspäteten Moderator Wysel Gyr, der per Ruderboot noch aufs Schiff gebracht wird, über Synchronschwimmerinnen, wasserskifahrende Clowns und im See landende Deltasegler bis hin zu einer im See versinkenden Fastnachtskapelle – ein Event jagt sozusagen das andere. Stefanie Samida hat diesen Präsentationsmodus in Form der „Eventisierung“ bereits 2013 prominent angesprochen: Mithilfe verschiedenster Veranstaltungen rund um das als Kulturerbe ausgezeichnete Objekt – in ihrem Fall die Himmelsscheibe von Nebra – wird eine eigene „Erlebniswelt ‘Kulturerbe’“ geschaffen. Im Fall der „Stadt und Land“-Sendung auf dem Vierwaldstättersee wird die im und um den See liegende Gebirgslandschaft zur „Erlebniswelt“. Damit macht sie nichts grundlegend Neues, denn die moderne Natur- und Alpenbegeisterung des 18. und 19. Jahrhunderts hatte die Landschaft bereits als besonderen Erfahrungsort entdeckt. Im Zuge des modernen Tourismus wurde sie mittels Postkarten, Werbeplakaten, Zeitschriftenannoncen und nicht zuletzt durch die zunehmend beliebte private Fotografie als Bildtradition manifestiert und in das kollektive Bildgedächtnis eingeschrieben.

Wie diese Landschaft in ihrer Qualität als schweizerisches Kulturerbe auszusehen hat, definierte ein Paar in ihrem Brief an das SRF: „Wir kennen den Vierwaldstättersee und seine Umgebung ziemlich gut, doch war es fast ein grosses [sic] Rätselraten, wo der Dampfer jeweils anlegte. Warum konnte man nicht einen schönen Film drehen, an einem betriebsreichen Sommertag, mit einem mit Passagieren vollen Schiff. Da gäbe es genug Sujets ohne Wysel Gyr.“ (Unternehmensarchiv SRF) Was hier zur Verhandlung stand, war nicht die konkrete Landschaft am Vierwaldstättersee – auch nicht deren touristische Vermarktung –, sondern die mediale Präsentation. Statt landschaftliche Unberührtheit und damit die Natur in ihrer Integrität und Authentizität zu zeigen, verwandelten der Moderator und die Sendungsbilder den See in eine Bühne, die ständig von neuen Protagonist:innen betreten wurde. Diese Eventisierung degradierte den See zur Kulisse und beraubte ihn seines natürlichen Echtheitssiegels, den die zahlreichen Tourist:innen der letzten 200 Jahre als latenten Wert ins Kulturerbe Vierwaldstättersee hineinprojiziert hatten.

2. Ausschließung: Ironisierung

Die insgesamt sieben Mal in den See stürzende Figur, die spätestens bei der dritten Wiederholung von den (schweizerischen) Zuschauer:innen als „Wilhelm Tell“ identifiziert werden konnte, verweist auf einen zweiten Verhandlungspunkt, der ebenfalls durch einen Leser:innenbrief übermittelt wurde: „Das war eher eine fastnächtliche Spuk-Sendung. Schade um die guten volkstümlichen Kapellen. Wilhelm Tell würde sich im Grabe umdrehen, wenn er dieses hätte mitansehen müssen.“ (Unternehmensarchiv SRF) Was hier nicht sein durfte, war die Ironisierung der nationale Identität stiftenden Figur von „Wilhelm Tell“, der in der Sendung als ungeschickter Tollpatsch vorgestellt wurde. In der repräsentierten Weise dürfte er kaum in der Lage gewesen sein, den Apfel von seines Sohnes Kopf zu schießen und damit die Schweiz in einem heroischen Akt zu begründen, wie es die Sage und ihre zahlreichen medialen Vervielfältigungen seit dem 15. Jahrhundert tradierten. Die Sendung unterlief mit ihrer Tell-Inszenierung dessen Männlichkeit – und damit für den schweizerischen Staat auch dessen quasi sakrale Insignien in Form von Mut, militärischem Können und politischer Integrität.

Tellsprung. In: „Für Stadt und Land: Mit em ‘Schiller’ uf em Vierwaldstättersee“, 11.10.1975, Copyright: SRF

Der Tourismusforscher Karlheinz Wöhler hat die Sakralisierung als wesentliches Charakteristikum von Heritagization-Prozessen identifiziert, womit die mediale Ironisierung nicht nur Wilhelm Tell als (quasi) historische Figur, sondern ebenso seinen sakralen Wert als „nationales Heiligtum“ traf: Der klamaukartige Auftritt des schweizerischen Gründungshelden ironisierte mit den medialen Mitteln des Fernsehens – durch sieben identische, hineinmontierte Auftritte in der Sendung – gleichzeitig die mit Tell latent sakralisierte Ordnung der Schweiz als nationaler Staat.

3. Ausschließung: Flexibilisierung

Eine dritte, von mir ebenfalls als Verhandlungsmoment von legitimem Kulturerbe der Schweiz identifizierte Ausschließung betrifft das gegen Schluss der Sendung auftretende Männerorchester. Die in einen schwarzen Frack gekleideten Musiker verbanden durch Kostümierung und Repertoire, das von „Humpta Täterä“ über Mozart bis Beethoven reichte, den Auftritt einer Zirkusblasmusik mit dem eines Sinfonieorchesters. Die Parodie des ernsten Musikbetriebs in Form von modifizierter Kleidung, Tonqualität, Körperhaltung und durch den Auftritt eines als Ballerina gekleideten Musikers flexibilisierte sowohl die gesellschaftlich etablierte Hierarchie von Hochkultur und Volkskultur als auch diejenige von Mann und Frau. Die Zuschauer:innenreaktion blieb nicht aus: „Die Verulkung eines Themas aus einer Beethoven-Sinfonie sowie eine männliche Ballett-Tänzerin waren geschmacklose Sachen auf dem volkstümlichen See.“ (Unternehmensarchiv SRF)

Ballerina. In: „Für Stadt und Land: Mit em ‘Schiller’ uf em Vierwaldstättersee“, 11.10.1975, Copyright: SRF

Flexibilisierung, die aus einer konstruktivistischen Perspektive als Grundlage für Wiederaneignungen, Adaptionen und letztlich das Auswählen von sozialen Manifestationen als Kulturerbe verstanden wird, wurde in der Publikumskritik zum Ausschlusskriterium für schweizerisches Kulturerbe. Die Flexibilisierung, verstanden als Auflösung bzw. Veränderung von stabilen, etablierten sozialen Hierarchien – sei es diejenige der Kultur oder der Körper – war 1975 ein Skandalon, was die geschmähte Vorstellung der männlichen Ballerina manifestiert. Stabilität als latent zu transportierender Wert sollte – das zeigt die Kritik – aufrechterhalten werden, um das – in Bezug auf Geschlecht und Kultur – binär und hierarchisch definierte Rechts- und Ordnungssystem der Schweiz nicht in Frage zu stellen (siehe Geschichte der Gleichstellung in der Schweiz und Pro Helvetia-Gesetz von 1965).

Latenz und Selbstverständlichkeit

Was lässt sich aus dieser Analyse für das Thema der Latenz im schweizerischen Kulturerbe Mitte der 1970er Jahre gewinnen? Latenz, im Sinne des unausgesprochen Unauszusprechenden, wurde mithilfe von TV-medialer Bildpraxis, Produktionspraxis und Sehpraxis performativ hergestellt. Alle drei skizzierten Ausschließungen – Eventisierung, Ironisierung und Flexibilisierung – verweisen dabei auf spezifische Wertcharakteristika, die im schweizerischen Kulturerbe als Unausgesprochenes und Unauszusprechendes eingelagert waren: Es geht Mitte der 1970er Jahre in der Schweiz um die Authentizität, Sakralität und Stabilität des als Kulturerbe Ausgezeichneten und damit auch um die Authentizität, Sakralität und Stabilität der im Kulturerbe repräsentierten schweizerischen Gesellschaftsordnung. Plausibilisiert wurde diese Art der Aushandlung durch historische Gleichzeitigkeiten: In den 1960er/70er Jahren setzte der die Landschaft grundsätzlich verändernde Autobahnbau den damit verbundenen (Massen-)Tourismus auf die Agenda der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeitsdebatten. Die Eventisierung der Landschaft, sei es auf dem See oder quer durch die Schweiz, stellte den der Landschaft eingeschriebenen Wert der Natürlichkeit in Frage. In Frage gestellt wurde damit auch die in der Natur verortete Authentizität, die der schweizerischen Gesellschaftsordnung – verstanden als natürliche Ordnung – Autorität verleihen sollte.

Seit den späten 1960er Jahren wurde die Tell’sche Ursprungserzählung der Schweiz öffentlich als „Mythos“ qualifiziert, womit gleichzeitig an der Sakralität der schweizerischen Gesellschaftsordnung gekratzt wurde. Und zu eben dieser Zeit brachten damals lancierte Vernehmlassungen, die die Legitimität der bisher rechtlich festgelegten Geschlechter- bzw. Kulturhierarchie diskutierten, die Gleichstellung der Geschlechter und verschiedener Kulturen aufs politische Tapet und stellten damit die etablierten sozialen Hierarchien in der Schweiz zur Debatte (siehe Frauen Macht Geschichte 1848-2000 und Geschichte der bundesstaatlichen Kulturförderung).

Alles in allem trat mit der Sendung die historische Kontingenz und Konstruktion des Kulturerbes und der darin eingebetteten Gesellschaftsordnung aus ihrer Latenz heraus, worin der eigentliche Skandal begründet lag. Empörung und Kritik verweisen auf die im Kulturerbe materialisierten Werte der Authentizität, Sakralität und Stabilität, die gegen jegliche Veränderung immunisiert werden sollten, um sie in ihrer Latenz als Unausgesprochenes, Unauszusprechendes und damit weitgehend Unantastbares bewahren zu können.


Literatur

Bendix, Regina. Kulturelles Erbe zwischen Wirtschaft und Politik. In: Hemme, Dorothee/Tauschek, Markus/Bendix, Regina (Hg.): Prädikat Heritage: Wertschöpfung aus kulturellen Ressourcen. Münster 2007, 337-356.

Bechdolf, Ute: Kulturwissenschaftliche Medienforschung: Film und Fernsehen. In: Göttsch, Silke/Lehmann, Albrecht (Hg.): Methoden der Volkskunde. Positionen, Quellen, Arbeitsweisen der Europäischen Ethnologie. Berlin 2007 (2. überarb. und erw.), 289-316.

Drascek, Daniel: Immaterielles Kulturerbe – Aushandlungsprozesse und Kontroversen. In: Ders./Groschwitz, Helmut/Wolf, Gabriele (Hg.): Kulturerbe als kulturelle Praxis – Kulturerbe in der Beratungspraxis. München 2022, 9-24.

Gantner, Eszter/Hein-Kircher, Heidi: Erbe, Kulturerbe, Heritage. In: Sabrow, Martin/Saupe, Achim (Hg.): Handbuch Historische Authentizität. Göttingen 2022, 127-136.

Samida, Stefanie: Zur Genese von Heritage: Kulturerbe zwischen ‘Sakralisierung’ und ‘Eventisierung’. In: Zeitschrift für Volkskunde 109 (2013), 77-98.

Wöhler, Karlheinz: Heritagefication. Zur Vergegenwärtigung des Kulturerbes. In: Luger, Kurt/Ders. (Hg.): Welterbe und Tourismus. Schützen und Nützen aus einer Perspektive der Nachhaltigkeit. Innsbruck u.a. 2008, 43-58.


Sabine Eggmann ist Dozentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im SNF-Forschungsprojekt “Claiming Folklore” an der Universität Zürich.


Titelbild: Synchronschwimmerinnen. In: „Für Stadt und Land: Mit em ‘Schiller’ uf em Vierwaldstättersee“, 11.10.1975, Copyright: SRF

Latenzschutz. Brauch und Tradition als beschützende Käseglocke

Christina May und Ortrun Vödisch finden in einer Landtagsdebatte in Sachsen-Anhalt vielseitige, von Traditions- und Erbebegriffen verdeckte Motive und Aneignungen immaterieller Kulturformen.

Der Begriff „Brauchtum“ gilt zwar als überholt, dennoch hält er sich im Alltag hartnäckig. Die Latenz wird zur Methode der Struktursicherung. Eine Landtagsdebatte in Sachsen-Anhalt belegt die vielseitigen, von Traditions- und Erbebegriffen verdeckten Motive und Aneignungen immaterieller Kulturformen.

Although the term “Brauchtum” is considered outdated, it persists in everyday life. Latency becomes a method of securing consisting structures. A state parliament debate in Saxony-Anhalt shows the versatile motives and appropriations of intangible cultural heritage that are concealed by concepts of tradition and heritage.


Latentes Unbehagen: Der Begriff “Brauchtum”

Der bärtige Mann am Grillstand, etwa Mitte 30, trägt eine bunte Schürze mit aufgedrucktem Waschbrettbrauch. Damit entspricht er kaum dem Vorstellungsbild von einem Mitglied eines deutschen Trachtenvereins. Dennoch stellt er sich selbstbewusst als „Brauchtumsbeauftragter“ vor. In der Arbeit mit Vereinen in der Beratungsstelle Alltagskulturen des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt e. V. ist die freudige und durchaus ernsthafte Verwendung des Begriffs „Brauchtum“ kein Einzelfall und findet generationenübergreifend Anwendung. Obwohl die ethnologische Forschung das „Brauchtum“ längst als tümelnden und rückwärtsgewandten Terminus ad acta gelegt hat, hält sich das „Brauchtum“ im Alltagsgebrauch hartnäckig.

Die Gründe dafür offenbaren sich beim Verlassen der kulturwissenschaftlichen Blase: Auch wenn sich einige Kulturengagierte gewissenhaft historisch informieren – die Lektüre, die sich als unabdingbar für die Führung eines Vereins erweist, sind die Formblätter des Finanzamts. Die Fährte führt also in die Texte der Steuergesetzgebung, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile.

Hier erweist sich das „Brauchtum“ als ein wichtiger Punkt zur Festlegung der Vereinszwecke in der Satzung gemeinnütziger Vereine. Diese müssen gemeinnützig sein, um eine Steuerbefreiung zu erhalten. Diese kulturpolitische Fördermaßnahme ist eher versteckt in der Abgabenordnung (AO) § 52, Abs. 2, Nr. 23 zu finden – zwischen einem Konglomerat anderer Hobbies, die mehr oder weniger dem Wohle der Gesellschaft dienen könnten:

„Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich des Karnevals, der Fastnacht, und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.“ (AO, § 52, Abs. 2, Nr. 23)

Angesichts dieser bemerkenswerten Zusammenstellung eröffnet sich die Frage nach der historischen Entstehung des Paragrafen. Zahlreiche Punkte der Abgabenordnung, die eine Gemeinnützigkeit und somit eine Steuererleichterung ermöglichen, gehen auf eine Änderung des Steueranpassungsgesetzes aus dem Jahr 1934 zurück, wie etwa die vorangehende Nummer 22 zur „Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung“ (AO § 52 Abs. 2, Nr. 22, ehem. § 17 Abs. StAnpG = Steueranpassungsgesetz). Die Neuformulierung des Gesetzes wurde als Mittel zur Ausgrenzung von jüdischen Gemeinden und Stiftungen eingesetzt, um diesen legal ihren Handlungsraum zu entziehen. Nur noch christliche Gemeinschaften galten als gemeinnützig. 1937 wurde die Gesetzgebung zur Abschaffung jüdischer Kulturvereinigungen hin verschärft. Nach 1945 wurde die Gesetzgebung zwar von offensichtlich nationalsozialistisch-ideologischen Passagen weitgehend bereinigt. In der Abgabenordnung wurde lediglich der erste Paragraf gestrichen. Der Begriff „Brauchtum“ wurde in der gesamten Fassung der 1930er Jahre nicht explizit erwähnt.

Tatsächlich ist der Begriff „Brauchtum“ also keine vergessene Marginalie aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung, sondern geht auf ein Anliegen in den 1970ern zurück. Die Kriterien der Gemeinnützigkeit blieben zunächst sehr eng gefasst: Zahlreiche Kulturformen konnten als „Heimatpflege“ verstanden werden, doch schloss diese den Karneval dezidiert aus. Karnevalsvereine wollten jedoch nicht als steuerpflichtige „Volksbelustigung“ ausgelegt werden, sondern klagten auf die Akzeptanz als gemeinnützig. (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 1979 – V 489/78 –, juris). Gegen den Willen der CDU-Regierung wurde die Änderung schließlich 1989 in der Abgabeordnung für gemeinnützige Zwecke durchgesetzt, da das ehrenamtliche Engagement stärker gefördert werden sollte. Der Begriff „Brauchtum“ diente dabei als Zusammenfassung der regional verschiedenen Karnevalsbezeichnungen und wurde somit zu einer Hülle vielfältiger Kulturpraxen.

Auf der neu eingerichteten Landesliste für immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt stehen zurzeit zehn Kulturformen, darunter auch das Schachdorf Ströbeck. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Foto: J. Lipskoch.

Schon immer so gewesen

In Gesetzen und Urteilen ist häufig von „Brauchtum“ die Rede, wenn es um den Schutz vor Rechtsfolgen geht. Besonders oft ist es im Waffengesetz und der Straßenverkehrsordnung zu finden und schränkt auch die Wirksamkeit des Tierschutz- oder Naturschutzgesetzes ein. Teils absurd wird die Verwendung des Begriffs wenn etwa in einem aufsehenerregenden Mietrechtsurteil des Düsseldorfer Amtsgerichts von 2015 das Urinieren im Stehen als „männliches Brauchtum“ definiert wird.

Ob nun für Karneval, das Benutzen von Waffen oder das Pinkeln im Stehen – „Brauchtum“ tritt als Klammer für Handlungen auf, die allein deswegen vor Strafe schützen können oder sogar förderfähig sind, weil sie schon immer so gemacht wurden – selbst dann, wenn sie in Hinblick auf aktuelle ethische Grundsätze bedenklich erscheinen. Gehalt und Ursprung des Begriffs scheinen kaum reflektiert zu werden. Im Brauch ist, ähnlich dem Ritual, ein verdeckter Sinn enthalten, der sprachlich nicht zu fassen ist. Eine rationale Erklärung wird nicht mitgegeben, Ursprung, Zielsetzung oder der Sinn sind damit latent. Das Nachfragen nach Hintergrund und Gehalt gefährden die gemeinschaftsbildende Funktion der Handlung. Diese Wirkweise von Brauch lässt sich mit dem Begriff „Latenzschutz“ des Systemtheoretikers Niklas Luhmann fassen:

„Wenn Strukturen Latenzschutz benötigen, heißt dies nicht, dass Bewußtheit bzw. Kommunikation unmöglich wäre; sondern es heißt nur, daß Bewußtheit bzw. Kommunikation Strukturen zerstören bzw. erhebliche Umstrukturierungen auslösen würde, und daß diese Aussicht Latenz erhält, also Bewußtheit bzw. Kommunikation blockiert.“ (Luhmann 1991, 459)

Latenz und Bräuche in der politischen Praxis

In öffentlichen und politischen Diskussionen oder Wahlprogrammen ist das „Brauchtum“ allerdings längst durch die deutlich unverfänglicheren Begriffe „Kulturerbe“, „Immaterielles Kulturerbe“ oder auch „Traditionen“ verdrängt worden, nicht zuletzt mit der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Der Konvention trat die Bundesrepublik 2013 bei, die kulturpolitische Umsetzung erfolgt dann auf Länder- und Bundesebene.

Die UNESCO nutzt einen weiten, prozessorientierten Kulturbegriff, der sich für die Erhaltung lebendiger Traditionen, als kreative, inklusive und sich wandelnde Kulturformen einsetzt. Sie verabschiedet sich damit – wie auch die jüngere Kulturwissenschaft– von langen Kontinuitätslinien sowie einem geschlossenen Repertoire von Kulturformen und damit genau von den Kritikpunkten, die dem Konzept „Brauchtum“ entgegengebracht werden. Trotzdem schwingen diese Deutungsinhalte latent in politischen und öffentlichen Diskussionen mit.

Auf der neu eingerichteten Landesliste für immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt stehen zurzeit zehn Kulturformen, darunter auch der Grasedanz im Harz. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Foto: M. Behne, lautwieleise.de

Ein Beispiel sind die Landtagsdebatten um die Einführung eines Landesverzeichnisses des immateriellen Kulturerbes (IKE) in Sachsen-Anhalt. Im Dezember 2022 brachte die Fraktion der Linken einen Antrag mit dem Titel „Das Immaterielle Kulturerbe ist ein Schatz für unser Land“ (Drucksache 8/1977, 06.12.2022) ein. Der Antrag sah ein Verzeichnis als kulturpolitisches Instrument auf Landesebene vor, welches regionale Kulturformen und die Engagierten selbst wertschätzt und Vielfalt sichtbar macht. Ähnliche Landeslisten existieren bereits in anderen Bundesländern.

Während alle Parteien die Relevanz des IKE betonten, sprach sich die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP gegen eine Landesliste aus. Ein Verzeichnis bedeute zu viel Bürokratie, wäre ein staatlicher Eingriff von oben und käme einer Musealisierung gleich. Die Liste widerspreche dem lebendigen Charakter von immateriellem Kulturerbe und dem Bottom-up-Prinzip in der UNESCO-Konvention.

In den Debatten fiel der Terminus „Brauchtum“ nur drei Mal (von einem CDU- und einem AfD-Abgeordneten im Kulturausschuss), der Begriff der „Landesidentität“ und die Bedeutung des IKE für diese Idee wurden dagegen häufiger erwähnt: Das IKE stärke die „Sachsen-Anhalt-Identität“ (Linke), zeige den „kulturellen Reichtum unseres Landes“ (CDU) und sei „feste[r] Bestandteil unserer kulturellen Identität“ (Grüne).

Betonten SPD und Linke auch Vielfalt und Kreativität als Teil des IKE in der Landtagsdebatte, nutzte der AfD-Abgeordnete seinen Redebeitrag für Polemik gegen die Linke außerhalb des eigentlichen Themas. Er hob vor allem auf ein völkisches Verständnis von Identität und Kulturerbe als „Schutz deutscher Lebensart“ ab. Kulturerbe sei ein lebendiger Organismus mit uralten Kontinuitätslinien, die „nach einer eigenen Zukunft und […] stetiger Erneuerung“ (Wald, D., 15.12.2022) streben – ein Jargon, den man in nationalromantischen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts, der Heimatschutzbewegung und bis in den Nationalsozialismus findet.

Im Kulturausschuss sprachen sich die eingeladenen Kulturträgergruppen und der Landesheimatbund ausdrücklich für ein Landesverzeichnis aus. Trotzdem empfahl der Ausschuss durch ein Votum von Vertreter:innen der Regierungskoalition die Ablehnung des Antrags (Drucksache 8/2728, 01.06.2023). Ein weiterer Änderungsantrag der Linken wurde wegen mangelnder Beteiligung der Regierungskoalition mit 34 Stimmen der Linken, der Grünen und der AfD bei 30 Gegenstimmen schließlich doch angenommen, das Landesverzeichnis somit eingeführt. Das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Sachsen-Anhalt ist damit Ergebnis eines überraschenden Erfolges der drei Oppositionsparteien, die in ihrem Kulturverständnis weit auseinander liegen – von inklusiv, vielfältig bis essentialistisch-völkisch – und dem, trotz anderslautender Bekenntnisse, Desinteresse der Regierungskoalition.

Auf der neu eingerichteten Landesliste für immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt stehen zurzeit zehn Kulturformen, darunter auch das Fertigen von Prägebriketts, Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Foto: J. Lipskoch

Latenz als Methode

Mag zum politischen Geschäft und Taktieren eine gewisse Latenzpraxis dazugehören, treten in diesem Fallbeispiel Spannungen zwischen offenen und verborgenen Aussagen auf, die sich auf den politischen Hergang und das Verständnis von Kulturerbe beziehen. Diese sind:

  1. Hier die ständige Betonung der Relevanz des Immateriellen Kulturerbes (für eine „Landesidentität“), dort das Desinteresse der Regierungskoalition
  2. Einerseits fördere Immaterielles Kulturerbe die „Landesidentität“ – andererseits wird seine Vielfalt betont
  3. Immaterielles Kulturerbe sei lebendig – seine Unterstützung und Förderung sei für den Erhalt (in der Sprache der UNESCO-Konvention „Safeguarding“) notwendig
  4. Dem Verständnis, dass Immaterielles Kulturerbe als politikfreier Raum vom Bottom-up-Prinzip geleitet sei, stehen kulturpolitische Förderungen, Regulierungen bis hin zu Instrumentalisierung gegenüber
  5. Immaterielles Kulturerbe sei uralt und authentisch mit einem ursprünglichen Kern – dem steht die Konstruktion von Kulturerbe in der Moderne gegenüber

Diese Spannungen sind latent. Auch wenn die Konflikte nicht gänzlich ignoriert werden, scheinen sie ins Verborgene, in die Latenz, abgedrängt, um die Hoffnung auf eine identitätsstiftende Wirkung von Kulturerbe für das Bundesland Sachsen-Anhalt nicht zu gefährden. Latenz wirkt hier – nach Niklas Luhmann – als Struktursicherungsmittel. Latenz ist Methode und schützt vor einer rational begründeten Auflösung der Spannungen ebenso wie vor dem ethischen Hinterfragen.


Literatur

Andreas C. Bimmer: Vom „-tum“ in der Volkskunde. In: Österreichische Zeitschrift für Volkskunde XLIV/93 (1990), 150–153.

Niklas Luhmann: Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt/Main 1991 (1984).

Landtagsdebatten „Das Immaterielle Kulturerbe ist ein Schatz für unser Land“ vom 15.12.2022 (16. Sitzungsperiode/TOP 34) und vom 29.06.2023 (22. Sitzungsperiode/TOP 21).

Harun Maye, Arno Meteling: Mediale Latenz und politische Form. Positionen und Konzepte. In: Lutz Ellrich. Dies. (Hg.): Die Unsichtbarkeit des Politischen. Theorie und Geschichte medialer Latenz. Bielefeld 2009, 13–152.

Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz), Drucksache 11/4176, 13.03.1989.


Dr. Christina Katharina May und Ortrun Vödisch, MA, sind Referentinnen für Alltagskulturen beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.


Titelbild: Verdeckt und doch anwesend. Der Käfig des Buchfinken ist vor dem Vogelwettsingen im Harz umhüllt. Das Finkenmanöver steht seit 2014 auf dem Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Foto: D. Friebel.