Dokumentationen als eigenständiges Genre
In allen Vergangenheitserzählungen – ob wissenschaftlich oder nicht – erscheint das dokumentarische Prinzip, also der Verweis auf historische Dokumente und Dokumentationen, als Schlüsselargument ihrer Glaubwürdigkeit. Dokumenten wird bereits im Alltagsverständnis Evidenz und damit eine hohe Beweiskraft zugesprochen. Auch in erkenntnistheoretischen Reflexionen zu Gedächtnis und Geschichtsschreibung (etwa in den Schriften von Paul Ricœur) kommt dem Dokument a priori ein hoher Stellenwert zu. Als Schriftstück, als historische Fotografie oder Filmaufnahme tritt das Dokument als Beleg für oder sogar Beweis von Faktizität und Authentizität auf. Es reklamiert einen besonderen Status der Aussage und wirkt als Prinzip einer allgemeinen Verbindlichkeit, als sei ein Dokument ein nicht hinterfragbares Element, als sei es eine Art Wahrheitsgarant unter all jenen Texten, die Vergangenheit mit der Gegenwart verknüpfen.
Dokumentationen können als ein eigenes Genre betrachtet werden. Schon im kleinen Maßstab macht der Dokumentarismus seinen Anspruch kenntlich, indem er beispielsweise Texte als Zitate ausweist und sie so von anderen Texten unterscheidet oder Bilder und Filmaufnahmen so kommentiert, dass sie zum Argument werden. Im größeren Maßstab – etwa in umfangreichen Quelleneditionen – wirkt das dokumentarische Prinzip erst recht. Durch Textunterscheidungen werden mehrere Ebenen des Erzählens verbunden, zugleich aber auch strikt voneinander unterschieden: Da sind einerseits die Dokumente selbst, andererseits ihre Rahmungen durch Kommentare, Erläuterungen, Einleitungen und Anmerkungen. Das dokumentarische Prinzip wird sozusagen im Spannungsfeld von mehreren Erzählungen erschaffen. Zusammen erwirken sie Evidenz, geben dieser eine Richtung und nutzen das Dokument als Garant der Glaubwürdigkeit von Aussagen, die es einerseits selbst trifft, die andererseits in Para- und Meta-Texte ausgelagert werden. In dieser Perspektive haben Dokumente immer Anteil an beidem, an Text und Metatext. Sie halten Distanz zum erläuternd-analysierenden Text und sind mit diesem zugleich eng verwoben.

Welche Praktiken zeichnen das Dokumentieren aus?
Viele Praktiken der rückblickenden Vergegenwärtigung von Ereignissen sind durch das dokumentarische Prinzip geprägt. In den Blick geraten dabei vor allem sprachliche, aber auch andere zeichenhafte Praktiken. Als Beispiele seien hier die Oral History und Reenactments genannt. Im ersten Fall erinnern sich Zeitzeuginnen und Zeitzeugen an selbst Erlebtes und geben diese Erinnerung weiter. Demgegenüber simuliert das historische Reenactment eine Augenzeugenschaft durch seinen Anspruch, Geschichte spielerisch und dennoch empirisch möglichst genau nachzuempfinden. Das dokumentarische Prinzip wirkt somit nicht nur in Texten, sondern kann auch in anderen Praktiken auftreten, in Verkleidungen, Inszenierungen, Simulationen und wörtlich verstandenen „Verkörperungen“.
Das Dokumentieren und der Umgang mit Dokumenten (sie zu archivieren, zu analysieren, zu edieren, zu publizieren, zu digitalisieren) unterliegt natürlich auch zeitlichen Veränderungen; alle Praktiken des Umgangs mit Dokumenten sind zeit- und kontextgebunden. Diese spezifische Sicht auf Dokumente, als handhabbare, spurbehaftete und transformierte Medien des Wissens, lässt sie – auch dies ist kontraintuitiv zur gewohnten Verwendung des Begriffs – als fluide, dynamische und als soziale, kulturelle, mitunter auch als politisch und rechtlich verhandelte und zu verhandelnde „Praxis-Gegenstände“ erscheinen.
Diese Fluidität zeigt sich auch in ihren zunehmend digitalen Formen. Verfahren der Aggregation und Kompilation sprachlicher Dokumente zu Daten in Korpora werden in der Regel kaum hinsichtlich ihrer transformatorischen Potenziale reflektiert. Der fragile Status von derart veränderten, dekontextualisierten und artifiziell assemblierten Dokumenten als Grundlage für wissenschaftlich hervorgebrachtes Wissen bleibt damit oftmals verdeckt.
So besteht eine Spannung zwischen dem Dokument als Repräsentant einer „Fest-Stellung“, einer Fixierung von Vergangenem, und dem Dokument als einem gestaltbaren und zu interpretierenden Artefakt, das je nach Handhabung seine Bedeutung verändern kann. Die Praktik des Dokumentierens, als zielgerichtete Handlung verstanden, ist demnach nicht neutral oder objektiv. Sie kann sogar gewaltvoll sein (wie im Fall der Erfassung Kolonialisierter durch körperliche Vermessung und ihre rassistische Kategorisierung von Seiten der Kolonisierenden). Und auch das Dokument selbst kann Ausdruck einer Form von Gewalt sein (bspw. das dokumentarische Fotografieren der Gefangenen durch die Täter in Konzentrationslagern).

Dokumente erster und zweiter Ordnung, sprechende und stumme Dokumente
Die Frage nach dem Status des Dokuments führt unweigerlich zu erkenntnistheoretischen und wissenschaftspraktischen Fragen nach Formen, Logiken und Kategorien des Dokuments und des Umgangs mit ihm: was verstehen wir unter Dokumenten, wie ordnen wir sie, wie setzen wir sie ein, wie befragen wir sie? Die Research Group 1 „Dokumentarische Evidenz“ nimmt solche Diskurse und Praktiken der (nicht nur wissenschaftlichen) Wissensproduktion in den Blick, die generell mit dem Status des Dokuments, mit den verschiedenen Kategorien und Erscheinungsformen des Dokumentarismus und mit dem dokumentarischen Prinzip zusammenhängen. Zum einen umfasst dies die Betrachtungen verschiedener Formen der dokumentarischen Praxis und ihrer Logiken, zum anderen die Bedeutungs- und Begriffsgeschichte unserer Vorstellung von „Dokument“. Wir untersuchen, wie etwas zu einem Dokument wird, und wer es als Dokument ausweist oder anerkennt. Im Fokus steht auch die Frage nach unterschiedlichen Ebenen von Dokumenten. Beispielsweise kann ein Formular oder eine Fotografie, das bzw. die zu Dokumentations- oder Bezeugungszwecken geschaffen wurde, als Dokument erster Ordnung verstanden werden. Demgegenüber dienen Briefe oder Tagebücher primär der Gestaltung sozialer Beziehungen; sie können sekundär zu Dokumenten erklärt und daher als Dokumente zweiter Ordnung verstanden werden. Doch schon hier verschwimmen die kategorialen Grenzen der Definition, denn es gibt Fälle, in denen der Status primärer und sekundärer Dokumentation fließend ineinander übergehen, weil der dokumentarische Status sich im Laufe der Zeit verändert. So schrieb etwa Victor Klemperer seine Tagebücher zunächst lediglich als private Erinnerungsstütze; die Aufzeichnungen waren als Material für seine später zu schreibende Autobiographie gedacht. Doch während der Arbeit am täglichen Zeitprotokoll wird für ihn immer klarer, dass ihn seine Beobachterposition mehr und mehr zum Zeugnisgeben verpflichtet, dass er zum „Kulturgeschichtsschreiber der Katastrophe“ (so seine Formulierung in den Tagebüchern von Anfang Januar 1942) geworden ist.
Es wird also deutlich, dass in der Auseinandersetzung mit dem Genre „Dokument“ und mit der Frage nach „dokumentarischer Evidenz“ ein Auswahl- und Ordnungsprozess stattfindet – und stattfinden muss –, der bestimmte Texte, Artefakte oder Handlungen der Kategorie „Dokument“ zuordnet, bzw. ihnen – interessengeleitet – diesen Status zuschreibt. Hiermit geraten sowohl das „Dokument-Sein“ als auch das „Als-Dokument-Gelten“ als Resultat und Verfahren zeichenhafter, d. h. sprachlicher oder nichtsprachlicher, sowie kulturell bedingter Hervorbringungen in den Fokus. Die Praktiken, die zu diesen Zuweisungen führen, können unterschiedlich sein; sie hängen nicht zuletzt davon ab, inwiefern das Dokument als evidenzgenerierend angesehen wird. Das Verhältnis von Dokument zu Evidenz und umgekehrt ist also gerade nicht statisch und klar.
An allen diesen Überlegungen zeigt sich, dass das Dokument nicht für sich sprechen kann. Es muss kontextualisiert werden, um sein Evidenzpotential im emphatischen Sinne überhaupt entfalten zu können. Denn wo eine Kontextualisierung nicht möglich ist oder wenn sie verweigert wird, bleibt das Dokument stumm. In der Analyse des Dokumentarischen muss einerseits diese Kontextualisierung hinterfragt werden, andererseits muss aber auch eine andere Art von Kontext geschaffen werden, in dem das „Dokument“ selbst hinterfragt, sein Evidenzanspruch gewogen und bezweifelt wird, um die Praxis des Dokumentierens in all ihren Bedingtheiten (historischen, sozialen, politischen etc.) offen legen zu können.

Die Research Group 1 wird das Thema „Dokumentarische Evidenz“ in der zweiten Förderphase des Forschungsverbunds aus verschiedenen Perspektiven und mit unterschiedlichen disziplinären Zugängen bearbeiten.
Die leitenden Begriffe der ersten Förderphase „Sprache, Performanz, Sinnwelt“ bleiben auch weiterhin zentral, werden aber thematisch spezifiziert. Für die am „Wert der Vergangenheit“ interessierte Forschung bedeutet dies, die Veränderbarkeit der dokumentarischen Erkenntnisfundamente ebenso anzuerkennen und zu reflektieren wie die Transformationen, die die eigenen Arbeiten an Dokumenten möglicherweise verursachen. Die sprachlichen und nichtsprachlichen Verfahrensweisen, mit denen der Evidenzcharakter von Dokumenten (hier in einem weiten Sinne als Texte, Fotos, Objekte etc. verstanden) erzeugt wird, wandeln sich und treten unter Umständen auch in Konkurrenz zueinander. Schon allein die Tatsache, dass das Argumentieren mit, das Vorzeigen und Ausstellen von Dokumenten und Dokumentensammlungen selbst ›Zeit‹ und Geschichtlichkeit enthalten, verweist auf die Historizität der uns interessierenden dokumentarischen Evidenz. Auch was das „Historisch-Werden“ der dokumentarischen Verfahren für die an Dokumenten orientierten Wertzuschreibungen bedeutet, wollen wir untersuchen.
Die Fragestellungen, disziplinären Zugangsweisen und Projekte, die die Research Group 1 in der zweiten Förderphase verfolgen will, werden wir in kommenden Blogbeiträgen vorstellen und freuen uns auf den Austausch im Verbund und darüber hinaus.
Nicolas Berg, Mark Dang-Anh, Elisabeth Gallas, Andreas Lipowsky, Moritz Neuffer, Barbara Picht, Karin Reichenbach, Stefan Scholl, Doris Stolberg, Nina Weller

Nicolas Berg ist Mitarbeiter am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow und leitet dort das Forschungsressort „Wissen“. Sein Interesse an erkenntnistheoretischen Fragen zu Status und Logik von Dokumenten und Dokumentationen ist eng verknüpft mit eigenen Studien zur frühen Holocaustforschung, vor allem zu den ersten deutschsprachigen Dokumentationsbänden des Holocaust, die Joseph Wulf und Léon Poliakov in den 1950er und 1960er Jahren publizierten.
Mark Dang-Anh arbeitet am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache und leitet das Projekt „Wörter, Medien und Gesellschaft“. In seiner Forschung befasst er sich mit sprachlicher Sozialkategorisierung in Dokumenten zur Selbst- und Fremdpositionierung. Dabei zeigt sich, dass Dokumente nicht nur historiographisch als vermeintlich nachgängige Evidenz zu betrachten sind, sondern auch (sprach-)praxeologisch als konstruktive Herstellung und Verfestigung von Kategorien bis hin zu Klassifikationen verstanden werden müssen.
Elisabeth Gallas ist Stellvertreterin der Direktorin und Leiterin des Forschungsressorts „Recht“ am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow. Eines ihrer Forschungsinteressen gilt dem Status von Dokumenten als Zeugnissen und Beweismitteln in Auseinandersetzung mit Gewaltverbrechen an Jüdinnen und Juden und den verschiedenen Formen ihrer Präsentation und Verarbeitung in Reaktion auf Erfahrungen von Exklusion und Gewalt.
Andreas Lipowsky arbeitet zur Geschichte der empirischen Methoden in der Kultur- und Sozialforschung. Sein gegenwärtiges Projekt widmet sich dem Gebrauch von Fragebögen in der ethnografischen Feldforschung vor dem Aufkommen der teilnehmenden Beobachtung im Britischen Empire um die Jahrhundertwende.
Moritz Neuffer beschäftigt sich aus einer wissensgeschichtlichen Perspektive mit dokumentarischen Historiografien im Kontext der frühen NS-Aufarbeitung, insbesondere im Zeitraum um 1960, als zahlreiche Bücher, Broschüren oder Zeitschriftenausgaben publiziertes wie unpubliziertes Material zum NS-Staat, zur Shoah und zum Zweiten Weltkrieg präsentierten. Neben Pionierleistungen wie denen von Joseph Wulf, Léon Poliakov, Hildegard Brenner und anderen geraten „dokumentaristische” Milieus und Verlagsorte der Bundesrepublik in den Blick, etwa im Umfeld des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes oder im Hamburger Verlag Rütten & Loening.
Barbara Picht ist Co-Sprecherin des Leibniz-Forschungsverbundes „Wert der Vergangenheit“ und Mitarbeiterin am Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung und gibt dort gemeinsam mit Ernst Müller und Falko Schmieder das Online-Lexikon Das 20. Jahrhundert in Grundbegriffen heraus. Begriffe und ihre Geschichte erfahren eine spezifische Art der Dokumentation in Lexika und Nachschlagewerken. Die damit verbundene Evidenz hinterfragt sie mit den Mitteln begriffshistorischer Forschung. In der zweiten Förderphase will sie den dokumentarischen Status autobiographischer und literarischer Zeugnisse von Gewalterfahrung untersuchen.
Karin Reichenbach untersucht am Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa Geschichtsbilder, die in populären Auseinandersetzungen mit dem Frühmittelalter, insbesondere im historischen Reenactment erzeugt werden. Die performativen und visualisierenden Inszenierungen einer fernen Vergangenheit lassen das dokumentarische Prinzip hier auf ganz eigene Weise aufscheinen und erkunden. Denn mit dem Anspruch auf materielle Authentizität und körperlich-sinnliches Erleben ruft das Reenactment die Evidenzkraft des Empirisch-Tatsächlichen auf, das historische Quellen nachträglich erfahrbar und damit Geschichte re-dokumentierbar machen soll.
Stefan Scholl ist Historiker und arbeitet am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim, unter anderem in einem Verbundprojekt zur Edition der Reden Adolf Hitlers zwischen 1933 und 1945. Im Rahmen der Research Group interessiert er sich speziell für den sich wandelnden Dokumentcharakter von Hitlerreden: Um was für Dokumente handelt es sich bei Hitlerreden? Welcher dokumentarische Wert wurde ihnen von welchen Akteuren zu verschiedenen Zeiten zugeschrieben? In welchen Formaten wurden sie als Dokumente eingesetzt?

Doris Stolberg untersucht am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache aus sprachwissenschaftlicher Perspektive Zusammenhänge zwischen Sprache und Kolonialismus, u.a. in Bezug auf lexikalische Kontaktphänomene im Kontext kolonialer Machtasymmetrie. Im Rahmen der Research Group 1 erschließt sie ein Privatarchiv, das sowohl die sprachliche Entwicklung als auch die politische Bedeutung und Instrumentalisierung der Pidgin- und Kreolsprache Tok Pisin in Papua-Neuguinea von der Kolonialzeit bis zu seiner Unabhängigkeit (und darüber hinaus) dokumentiert.
Nina Weller ist Mitarbeiterin am Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung. Im Verbundprojekt „Anpassung und Radikalisierung. Dynamiken der Populärkultur(en) im östlichen Europa vor dem Krieg“ (Leibniz-Kooperative Exzellenz) forscht sie zu Geschichtsbildern und Figurationen des Widerstands in osteuropäischen Populärkulturen. Außerdem befasst sie sich mit der sowjetisch-belarussischen Dokumentarliteratur der Nachkriegszeit, dabei interessiert sie sich vor allem für die von Ales’ Adamovič begründete Literatur der vielstimmigen Zeugenschaft und ihre Bedeutung für die Erinnerung an die Wehrmachtsverbrechen in Belarus.
Titelbild: Eintrag zum Lemma “Dokument” in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Aufl., Bd. 5, Leipzig und Wien 1907. Foto: Barbara Picht.
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Research Group 1: Dokumentarische Evidenz (6. Januar 2026). Dokument und dokumentarische Evidenz – Zu einem besonderen Genre der Vergangenheitserkenntnis. Value of the Past. Abgerufen am 22. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/15ghu
