Der Begriff „Brauchtum“ gilt zwar als überholt, dennoch hält er sich im Alltag hartnäckig. Die Latenz wird zur Methode der Struktursicherung. Eine Landtagsdebatte in Sachsen-Anhalt belegt die vielseitigen, von Traditions- und Erbebegriffen verdeckten Motive und Aneignungen immaterieller Kulturformen.
Although the term “Brauchtum” is considered outdated, it persists in everyday life. Latency becomes a method of securing consisting structures. A state parliament debate in Saxony-Anhalt shows the versatile motives and appropriations of intangible cultural heritage that are concealed by concepts of tradition and heritage.
Latentes Unbehagen: Der Begriff “Brauchtum”
Der bärtige Mann am Grillstand, etwa Mitte 30, trägt eine bunte Schürze mit aufgedrucktem Waschbrettbrauch. Damit entspricht er kaum dem Vorstellungsbild von einem Mitglied eines deutschen Trachtenvereins. Dennoch stellt er sich selbstbewusst als „Brauchtumsbeauftragter“ vor. In der Arbeit mit Vereinen in der Beratungsstelle Alltagskulturen des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt e. V. ist die freudige und durchaus ernsthafte Verwendung des Begriffs „Brauchtum“ kein Einzelfall und findet generationenübergreifend Anwendung. Obwohl die ethnologische Forschung das „Brauchtum“ längst als tümelnden und rückwärtsgewandten Terminus ad acta gelegt hat, hält sich das „Brauchtum“ im Alltagsgebrauch hartnäckig.
Die Gründe dafür offenbaren sich beim Verlassen der kulturwissenschaftlichen Blase: Auch wenn sich einige Kulturengagierte gewissenhaft historisch informieren – die Lektüre, die sich als unabdingbar für die Führung eines Vereins erweist, sind die Formblätter des Finanzamts. Die Fährte führt also in die Texte der Steuergesetzgebung, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile.
Hier erweist sich das „Brauchtum“ als ein wichtiger Punkt zur Festlegung der Vereinszwecke in der Satzung gemeinnütziger Vereine. Diese müssen gemeinnützig sein, um eine Steuerbefreiung zu erhalten. Diese kulturpolitische Fördermaßnahme ist eher versteckt in der Abgabenordnung (AO) § 52, Abs. 2, Nr. 23 zu finden – zwischen einem Konglomerat anderer Hobbies, die mehr oder weniger dem Wohle der Gesellschaft dienen könnten:
„Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich des Karnevals, der Fastnacht, und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.“ (AO, § 52, Abs. 2, Nr. 23)
Angesichts dieser bemerkenswerten Zusammenstellung eröffnet sich die Frage nach der historischen Entstehung des Paragrafen. Zahlreiche Punkte der Abgabenordnung, die eine Gemeinnützigkeit und somit eine Steuererleichterung ermöglichen, gehen auf eine Änderung des Steueranpassungsgesetzes aus dem Jahr 1934 zurück, wie etwa die vorangehende Nummer 22 zur „Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung“ (AO § 52 Abs. 2, Nr. 22, ehem. § 17 Abs. StAnpG = Steueranpassungsgesetz). Die Neuformulierung des Gesetzes wurde als Mittel zur Ausgrenzung von jüdischen Gemeinden und Stiftungen eingesetzt, um diesen legal ihren Handlungsraum zu entziehen. Nur noch christliche Gemeinschaften galten als gemeinnützig. 1937 wurde die Gesetzgebung zur Abschaffung jüdischer Kulturvereinigungen hin verschärft. Nach 1945 wurde die Gesetzgebung zwar von offensichtlich nationalsozialistisch-ideologischen Passagen weitgehend bereinigt. In der Abgabenordnung wurde lediglich der erste Paragraf gestrichen. Der Begriff „Brauchtum“ wurde in der gesamten Fassung der 1930er Jahre nicht explizit erwähnt.
Tatsächlich ist der Begriff „Brauchtum“ also keine vergessene Marginalie aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung, sondern geht auf ein Anliegen in den 1970ern zurück. Die Kriterien der Gemeinnützigkeit blieben zunächst sehr eng gefasst: Zahlreiche Kulturformen konnten als „Heimatpflege“ verstanden werden, doch schloss diese den Karneval dezidiert aus. Karnevalsvereine wollten jedoch nicht als steuerpflichtige „Volksbelustigung“ ausgelegt werden, sondern klagten auf die Akzeptanz als gemeinnützig. (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 1979 – V 489/78 –, juris). Gegen den Willen der CDU-Regierung wurde die Änderung schließlich 1989 in der Abgabeordnung für gemeinnützige Zwecke durchgesetzt, da das ehrenamtliche Engagement stärker gefördert werden sollte. Der Begriff „Brauchtum“ diente dabei als Zusammenfassung der regional verschiedenen Karnevalsbezeichnungen und wurde somit zu einer Hülle vielfältiger Kulturpraxen.
Schon immer so gewesen
In Gesetzen und Urteilen ist häufig von „Brauchtum“ die Rede, wenn es um den Schutz vor Rechtsfolgen geht. Besonders oft ist es im Waffengesetz und der Straßenverkehrsordnung zu finden und schränkt auch die Wirksamkeit des Tierschutz- oder Naturschutzgesetzes ein. Teils absurd wird die Verwendung des Begriffs wenn etwa in einem aufsehenerregenden Mietrechtsurteil des Düsseldorfer Amtsgerichts von 2015 das Urinieren im Stehen als „männliches Brauchtum“ definiert wird.
Ob nun für Karneval, das Benutzen von Waffen oder das Pinkeln im Stehen – „Brauchtum“ tritt als Klammer für Handlungen auf, die allein deswegen vor Strafe schützen können oder sogar förderfähig sind, weil sie schon immer so gemacht wurden – selbst dann, wenn sie in Hinblick auf aktuelle ethische Grundsätze bedenklich erscheinen. Gehalt und Ursprung des Begriffs scheinen kaum reflektiert zu werden. Im Brauch ist, ähnlich dem Ritual, ein verdeckter Sinn enthalten, der sprachlich nicht zu fassen ist. Eine rationale Erklärung wird nicht mitgegeben, Ursprung, Zielsetzung oder der Sinn sind damit latent. Das Nachfragen nach Hintergrund und Gehalt gefährden die gemeinschaftsbildende Funktion der Handlung. Diese Wirkweise von Brauch lässt sich mit dem Begriff „Latenzschutz“ des Systemtheoretikers Niklas Luhmann fassen:
„Wenn Strukturen Latenzschutz benötigen, heißt dies nicht, dass Bewußtheit bzw. Kommunikation unmöglich wäre; sondern es heißt nur, daß Bewußtheit bzw. Kommunikation Strukturen zerstören bzw. erhebliche Umstrukturierungen auslösen würde, und daß diese Aussicht Latenz erhält, also Bewußtheit bzw. Kommunikation blockiert.“ (Luhmann 1991, 459)
Latenz und Bräuche in der politischen Praxis
In öffentlichen und politischen Diskussionen oder Wahlprogrammen ist das „Brauchtum“ allerdings längst durch die deutlich unverfänglicheren Begriffe „Kulturerbe“, „Immaterielles Kulturerbe“ oder auch „Traditionen“ verdrängt worden, nicht zuletzt mit der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Der Konvention trat die Bundesrepublik 2013 bei, die kulturpolitische Umsetzung erfolgt dann auf Länder- und Bundesebene.
Die UNESCO nutzt einen weiten, prozessorientierten Kulturbegriff, der sich für die Erhaltung lebendiger Traditionen, als kreative, inklusive und sich wandelnde Kulturformen einsetzt. Sie verabschiedet sich damit – wie auch die jüngere Kulturwissenschaft– von langen Kontinuitätslinien sowie einem geschlossenen Repertoire von Kulturformen und damit genau von den Kritikpunkten, die dem Konzept „Brauchtum“ entgegengebracht werden. Trotzdem schwingen diese Deutungsinhalte latent in politischen und öffentlichen Diskussionen mit.
Auf der neu eingerichteten Landesliste für immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt stehen zurzeit zehn Kulturformen, darunter auch der Grasedanz im Harz. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Foto: M. Behne, lautwieleise.de
Ein Beispiel sind die Landtagsdebatten um die Einführung eines Landesverzeichnisses des immateriellen Kulturerbes (IKE) in Sachsen-Anhalt. Im Dezember 2022 brachte die Fraktion der Linken einen Antrag mit dem Titel „Das Immaterielle Kulturerbe ist ein Schatz für unser Land“ (Drucksache 8/1977, 06.12.2022) ein. Der Antrag sah ein Verzeichnis als kulturpolitisches Instrument auf Landesebene vor, welches regionale Kulturformen und die Engagierten selbst wertschätzt und Vielfalt sichtbar macht. Ähnliche Landeslisten existieren bereits in anderen Bundesländern.
Während alle Parteien die Relevanz des IKE betonten, sprach sich die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP gegen eine Landesliste aus. Ein Verzeichnis bedeute zu viel Bürokratie, wäre ein staatlicher Eingriff von oben und käme einer Musealisierung gleich. Die Liste widerspreche dem lebendigen Charakter von immateriellem Kulturerbe und dem Bottom-up-Prinzip in der UNESCO-Konvention.
In den Debatten fiel der Terminus „Brauchtum“ nur drei Mal (von einem CDU- und einem AfD-Abgeordneten im Kulturausschuss), der Begriff der „Landesidentität“ und die Bedeutung des IKE für diese Idee wurden dagegen häufiger erwähnt: Das IKE stärke die „Sachsen-Anhalt-Identität“ (Linke), zeige den „kulturellen Reichtum unseres Landes“ (CDU) und sei „feste[r] Bestandteil unserer kulturellen Identität“ (Grüne).
Betonten SPD und Linke auch Vielfalt und Kreativität als Teil des IKE in der Landtagsdebatte, nutzte der AfD-Abgeordnete seinen Redebeitrag für Polemik gegen die Linke außerhalb des eigentlichen Themas. Er hob vor allem auf ein völkisches Verständnis von Identität und Kulturerbe als „Schutz deutscher Lebensart“ ab. Kulturerbe sei ein lebendiger Organismus mit uralten Kontinuitätslinien, die „nach einer eigenen Zukunft und […] stetiger Erneuerung“ (Wald, D., 15.12.2022) streben – ein Jargon, den man in nationalromantischen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts, der Heimatschutzbewegung und bis in den Nationalsozialismus findet.
Im Kulturausschuss sprachen sich die eingeladenen Kulturträgergruppen und der Landesheimatbund ausdrücklich für ein Landesverzeichnis aus. Trotzdem empfahl der Ausschuss durch ein Votum von Vertreter:innen der Regierungskoalition die Ablehnung des Antrags (Drucksache 8/2728, 01.06.2023). Ein weiterer Änderungsantrag der Linken wurde wegen mangelnder Beteiligung der Regierungskoalition mit 34 Stimmen der Linken, der Grünen und der AfD bei 30 Gegenstimmen schließlich doch angenommen, das Landesverzeichnis somit eingeführt. Das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Sachsen-Anhalt ist damit Ergebnis eines überraschenden Erfolges der drei Oppositionsparteien, die in ihrem Kulturverständnis weit auseinander liegen – von inklusiv, vielfältig bis essentialistisch-völkisch – und dem, trotz anderslautender Bekenntnisse, Desinteresse der Regierungskoalition.
Latenz als Methode
Mag zum politischen Geschäft und Taktieren eine gewisse Latenzpraxis dazugehören, treten in diesem Fallbeispiel Spannungen zwischen offenen und verborgenen Aussagen auf, die sich auf den politischen Hergang und das Verständnis von Kulturerbe beziehen. Diese sind:
- Hier die ständige Betonung der Relevanz des Immateriellen Kulturerbes (für eine „Landesidentität“), dort das Desinteresse der Regierungskoalition
- Einerseits fördere Immaterielles Kulturerbe die „Landesidentität“ – andererseits wird seine Vielfalt betont
- Immaterielles Kulturerbe sei lebendig – seine Unterstützung und Förderung sei für den Erhalt (in der Sprache der UNESCO-Konvention „Safeguarding“) notwendig
- Dem Verständnis, dass Immaterielles Kulturerbe als politikfreier Raum vom Bottom-up-Prinzip geleitet sei, stehen kulturpolitische Förderungen, Regulierungen bis hin zu Instrumentalisierung gegenüber
- Immaterielles Kulturerbe sei uralt und authentisch mit einem ursprünglichen Kern – dem steht die Konstruktion von Kulturerbe in der Moderne gegenüber
Diese Spannungen sind latent. Auch wenn die Konflikte nicht gänzlich ignoriert werden, scheinen sie ins Verborgene, in die Latenz, abgedrängt, um die Hoffnung auf eine identitätsstiftende Wirkung von Kulturerbe für das Bundesland Sachsen-Anhalt nicht zu gefährden. Latenz wirkt hier – nach Niklas Luhmann – als Struktursicherungsmittel. Latenz ist Methode und schützt vor einer rational begründeten Auflösung der Spannungen ebenso wie vor dem ethischen Hinterfragen.
Literatur
Andreas C. Bimmer: Vom „-tum“ in der Volkskunde. In: Österreichische Zeitschrift für Volkskunde XLIV/93 (1990), 150–153.
Niklas Luhmann: Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt/Main 1991 (1984).
Landtagsdebatten „Das Immaterielle Kulturerbe ist ein Schatz für unser Land“ vom 15.12.2022 (16. Sitzungsperiode/TOP 34) und vom 29.06.2023 (22. Sitzungsperiode/TOP 21).
Harun Maye, Arno Meteling: Mediale Latenz und politische Form. Positionen und Konzepte. In: Lutz Ellrich. Dies. (Hg.): Die Unsichtbarkeit des Politischen. Theorie und Geschichte medialer Latenz. Bielefeld 2009, 13–152.
Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz), Drucksache 11/4176, 13.03.1989.
Dr. Christina Katharina May und Ortrun Vödisch, MA, sind Referentinnen für Alltagskulturen beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.
Titelbild: Verdeckt und doch anwesend. Der Käfig des Buchfinken ist vor dem Vogelwettsingen im Harz umhüllt. Das Finkenmanöver steht seit 2014 auf dem Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Foto: D. Friebel.
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Lab 3.3 Inwertsetzung und Kommodifizierung (26. September 2024). Latenzschutz. Brauch und Tradition als beschützende Käseglocke. Value of the Past. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/12cz4